Jahreshauptversammlung des Kreisverbandes AB-Land

Jahreshauptversammlung des Kreisverbandes AB-Land
Jahreshauptversammlung des Kreisverbandes AB-Land
Jahreshauptversammlung des Kreisverbandes AB-Land
Einladung zur Jahreshauptversammlung amFreitag, 16. Oktober 2020, um 19:00Uhr in der Kahler Festhalle
 
 
Tagesordnung:
 
TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Feststellung der form-und fristgemäßen Einladung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 3: Wahl eines/r Protokollführer*in und eines/r Versammlungsleiter*in
TOP 4: Genehmigung der Tagesordnung

TOP 5: Bericht des Vorstands
TOP 6: Bericht Schatzmeisters
TOP 7: Bericht der Kassenprüfer *Innen
TOP 8: Entlastung des Vorstandes
TOP 9: Verabschiedung der Haushalte 2020 und 2021
TOP10: Wahlen

a) Vorstand
2 Sprecher*innen
1 Kreisschatzmeister*in
1 Schriftführer*in
3 weitere Vorstandsmitglieder (Verantwortliche für besondere Aufgaben)
b) Kassenprüfer*in
c) Delegierte Bezirksversammlung (6) am 08.11.2020,Bundesdelegiertenkonferenz (1 + 1) am 20.-22.11.2020 in Karlsruhe
Landesparteitag (4) am 29.-31.01.2021 in Augsburg

​TOP11: Vorstellung und Bestätigung des Arbeitskreises „Energie“
TOP12: Anträge

TOP13: Termine
TOP14: Sonstiges
 
Anmerkungen:
Anträge zur Jahreshauptversammlung sind beim Vorstand bis zum 02. Oktober 2020 schriftlich einzureichen; sie werden dann umgehend an die Mitglieder weitergeleitet.
In diesem Jahr steht die Neuwahl des kompletten Vorstands auf der Tagesordnung.
Wer Interesse an einbem Amt hat oder falls es Fragen zu den Aufgaben der Vorstandsmitglieder gibt, bitte bei einem der Vorstände melden.
Es ist grundsätzlich möglich, sich als Kandidat*in auf der Jahreshauptversammlung zu bewerben.
Wir freuen uns darauf, Euch persönlich wiederzusehen und hoffen auf viele Teilnehmer*innen.
 
Mit herzlichen Grüßen
 
vom kompletten Vorstand
Barbara, Volker, Theo, Madleen, Artur und Käthe (Kreisbüro)
 
Wichtige Corona-Regeln:
Bei der Durchführung der Jahreshauptversammlung müssen wir die geltenden Bestimmungen der bayerischen Infektionsschutzverordnung und das Hygienekonzept der Festhalle Kahl einhalten.
Das Tragen eines Mund-und Nasenschutz ist beim Betreten, Bewegen in und beim Verlassen der Halle notwendig.
Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Die Abstandsregel gilt nicht für Personen, die im gleichen Haushalt leben.
Wir appellieren an alle , die unter Symptomen leiden oder die an Corona erkrankt sind, zu Hause zu bleiben.
Sollten sich bis zum 16. Oktober relevante Änderungen bei den Corona -Beschränkungen ergeben, werden wir Euch darüber informieren.
Ort Festhalle Kahl
Jahnstr. 7
Kahl a.M.