Grüne im KreistagAnträge u. KommentareSchülerbeförderung und gestaffelte Schulanfangszeiten
10. Jan. 2008 Antrag zur Schülerbeförderung zu den Realschulen und Gymnasien in Hösbach und Alzenau Mit großer Besorgnis beobachten wir die Schülerbeförderung zu den o.g. Schulen: Die Busse sind vor allem in den Morgenstunden so voll, dass für einen großen Teil der Schülerinnen und Schüler nur Stehplätze bleiben. In Einzelfällen stehen die Schüler bis zur Windschutzscheibe und auf Fahrstrecken von mehr als 12 Kilometern. Wie bei allen Verkehrsteilnehmer besteht auch für Schul- und Linienbusse eine Unfallgefahr. Die Zahl der dabei entstehenden Opfer ist immer erheblich. (siehe dazu eine Aufstellung solcher Unfälle im Anhang). Die Verletzungsgefahren für stehende Fahrgäste ist größer als die für sitzende. Als Reaktion auf die Gefahren wurde - allerdings nur für Reisebusse - in 2006 eine Anschnallpflicht erlassen. Unsere Fraktion sieht hier auch für den Landkreis Handlungsbedarf und schlägt folgende Lösung vor: Die Landkreisverwaltung verhandelt mit den weiterführenden Schulen des Kreises und den Verkehrsträgern mit dem Ziel, dass für alle Schülerinnen und Schüler in der Regel Sitzplätze zur Verfügung stehen. Uns ist bewusst, dass aus Kostengründen die Bestellung weitere Busse schwer möglich ist. Die Fahrkarten würden sich nach Auskunft der KVG für den Landkreis aber auch die selbstzahlenden Schüler erheblich verteuern. Für die zusätzlichen, am Morgen gebrauchten Busse und Fahrer gäbe es im Verlauf des Tages keine weitere Verwendung. (Die Anschaffungskosten eines Busses liegen aber bei 250.000 – 400.000 €. Den Busfahrern müsste unabhängig von ihrer tatsächlichen Arbeitszeit nach Tarif mindestens drei Stunden bezahlt werden.)
Aus unserer Sicht könnte eine Lösung in einem zeitversetzten Schulbeginn liegen. Das könnte z. B. so aussehen, dass Realschule und Gymnasium oder bestimmte Klassenstufen oder auch im Wechsel bestimmte Klassen an verschiedenen Wochentagen um eine Stunde zeitversetzt beginnen. Die Details sollten die Schulen in Absprache mit Lehrern, Eltern und Schülern selbst entscheiden.
Für die später anfangenden Schüler ergäbe sich mehr Unterricht am Nachmittag, was wir aber seit der Einführung der Schulkantinen als weniger problematisch ansehen. Auch der Transport nach Schulende ist wegen des weitgehend vorhandenen Stundentakts möglich.
Für jüngere Schüler, die wegen eines späteren Schulbeginns zuhause unbeaufsichtigt wären, muss die Möglichkeit gegeben sein auf Antrag mit früheren Bussen zu fahren. Sie sollten in der Schule betreut werden.
Angesichts der beträchtlichen Gefahren in den überfüllten Bussen, hoffen wir, dass die Schulen die damit verbunden Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen.
Im Kreis Miltenberg wurden bereits entsprechende Regelungen akzeptiert und werden erfolgreich praktiziert.
Stephan Roth-Oberlies Anhang: Eine Auswahl von Unfällen mit Schul- und Linienbussen aus der Zeit von Okt. 05 – Mai 07 (Quelle: ADAC)
16. Mai 2007 in Deutschland
8. Februar 2007 in Deutschland
13. November 2006 in Deutschland
9. November 2006 in Deutschland
6. November 2006 in Deutschland
3. November 2006 in Deutschland
17. September 2006 in Österreich
9. Februar 2006 in Deutschland
18. Januar 2006 in Deutschland
12. Oktober 2005 in Deutschland
Was aus dem Antrag wurde: Die Kreisverwaltung sieht durch die unterschiedlichen Anfangszeiten in den Aschaffenburger Stadtschulen (ca. 8.00 Uhr) und dem Schulzentrum Hösbach (8.15 Uhr) unseren Antrag schon teilweise erfüllt. Auch die Schulleitungen aller weiterführenden Schulen des Landkreises werden von der Verwaltung um eine Stellungnahme zu unserem Antrag gebeten. Alle lehnten Änderungen in den Anfangszeiten ab. Auch von einzelnen Eltern kommen kritische Stimmen. In der Beratung im Kreisausschuss wird auch auf die Erfahrungen im Aschaffenburger Schulzentrum hingewiesen, bei dem ein Entzerrungsversuch nur in geringem Umfang gelungen ist. Gegen den Willen der Schulleitungen hat unser Antrag keine Realisierungschance. Deshalb wird der Antrag zurückgezogen. Das Problem der übervollen Busse wird von uns weiter verfolgt und Lösungen angemahnt. Wir sind über Hinweise auf besondere Missstände dankbar. Leuchstoffröhrensammlung in den Recyclinghöfen
20. Oktober 2008 Sehr geehrter Herr Landrat, bitte stellen Sie den folgenden Antrag zur Diskussion und Entscheidung: In den Recyclinghöfen der Gemeinden und im Kreisrecyclinghof in Stockstadt werden auch Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen entgegengenommen. Erläuterung und Begründung: Leuchtstofflampen jeder Bauart enthalten giftiges Quecksilber und sollten deshalb nicht in den Hausmüll gelangen. Der Landkreis bietet als Entsorgungsmöglichkeit die halbjährlichen Sondermüllsammlungen. Nach unseren Recherchen werden jedoch in Deutschland nur 10 % der im Haushalt und Kleingewerbe anfallenden Lampen ordnungsgemäß entsorgt. Der Rest landet im Hausmüll. Dabei werden jährlich schätzungsweise 600 kg Quecksilber freigesetzt. Durch die Entgegennahme der Lampen in den Recyclinghöfen wird die ordnungsgemäße Entsorgung wesentlich erleichtert. Es ist auf Kreisebene mit einer wesentlich höheren Recyclingquote und damit einer Entlastung der Umwelt zu rechnen. Eine besondere Belastung des Personals entsteht nicht, da das Quecksilber aus den Lampen nicht austritt. Beim Zerbrechen einer einzelnen Lampe wird Quecksilber im geringen Milligrammbereich freigesetzt – Der Gefährlichkeit beruht auf den großen und hoffentlich noch weiter ansteigenden Stückzahlen. Lagerung und Transport könnten wie bei der Sondermüllsammlung erfolgen. Für die Kreistagsfraktion Stephan Roth-Oberlies Elisabeth Pfahler Was aus dem Antrag wurde:
Aus den oben genannten Gründen glauben wir weiter, dass es wichtig wäre die Lampen jederzeit in den Recyclinghöfen abgeben zu können. Die Argumente der Verwaltung sind wenig überzeugend: So kann jeder Verkäufer im Baumarkt die Lampen verkaufen und der Käufer braucht keine spezielle Schulung. Warum soll das Personal in den Recyclinghöfen nicht damit umgehen können? Einen echten Überblick, wo die Lampen aus dem Kreis landen hat die Verwaltung nicht. Alle Argumente halfen nichts. Gegen die Stimmen aller anderen Parteien wurde der Antrag abgelehnt. Änderungsantrag zur Stellungnahme im RaumordnungsverfahrenAntrag zum Strombezug des LandkreisesDer Landkreis Aschaffenburg hat im Jahr 2008 5,422 Mio. kWh elektrische Energie zum Preis von 752 460 € bezogen. Diese gewaltige Energiemenge ging zu 45 % an das Kreiskrankenhaus Wasserlos, zu 43 % an die Kreisschulen und der Rest an die Verwaltung vor allem im Landratsamt. Neben der Notwendigkeit durch geeignete Maßnahmen den Stromverbrauch zu verringern, fordert die Kreistagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, dass der Landkreis Strom aus erneuerbarer Energie bezieht. Dabei sollten bestimmten Kriterien eingehalten werden. Die nächste Gelegenheit Ökostrom einzuführen ist der 1.10. 2010. Bis dahin laufen die gültigen Stromlieferverträge. Für die Zeit danach muss der Landkreis EU- weit neu ausschreiben. Dazu stellte unsere Fraktion folgenden Antrag: „Die Verwaltung wird beauftragt, für den Lieferzeitraum von 1.1.2010 bis 31.12.2013 die Lieferung von 100% Ökostrom für die Abnahmestellen des Landkreises Aschaffenburg europaweit auszuschreiben. Die Ausschreibung erfolgt entsprechend den Musterunterlagen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Als konkrete CO2 Minderungszahl wird 50 % festgelegt. Die Vergabe erfolgt an den günstigsten Bieter, der diese Zahl und die weiteren Vorgaben der Ausschreibung einhält. Die Ausschreibungsunterlagen des Bundesumweltministeriums nebst Erläuterungen sind zu finden unter: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/oekostrombroschuere.pdf http://www.bmu.de/energieeffizienz/beschaffung/doc/37938.php Begründung: Einfach nur Ökostrom zu verlangen würde einseitig einen großen Anbieter bevorzugen, der viele, seit Jahrzehnten laufende Wasserkraftwerke besitzt. Dieser kann leicht Ökostrom anbieten ohne einen Euro in erneuerbare Energie investieren zu müssen. Für die restlichen Kunden ergibt sich dann in Folge ein leicht erhöhter Kohle- und Atomstromanteil. Das ist der Ökostrom der „nichts bringt“. Bei der Umstellung auf Ökostrom ist darauf zu achten dass dadurch auch wirklich ein Fortschritt für die Umwelt erreicht wird. Dies lässt sich dadurch bewerkstelligen dass nach den Unterlagen des Bundesumweltministeriums ausgeschrieben wird. In diesem Ausschreibungsverfahren werden verschiedene erneuerbare Energien unterschiedlich gewichtet, weil auch jeweils die erreichte CO2 – Reduktion unterschiedlich ist und es werden Anforderungen an das Alter der Erzeugungsanlagen gestellt. Nur durch den Zubau neuer Erzeugungsanlagen wird der Ökostrom befördert. (Bei zertifiziertem Ökostrom wie er von Greenpeace oder Naturstrom verkauft wird, wird danach gewichtet. Zertifizierung ist allerdings als Ausschreibungskriterium nicht zulässig) Eine Ausschreibung unter Berücksichtigung ökologischer Kriterien widerspricht nicht den Vorgaben der EU. Deshalb sollte der Landkreis die Ausschreibung nutzen, um seinen im Umweltleitbild gesetzten Ziel der Reduzierung von Treibhausgasen und Schadstoffen nachzukommen. MEHR Die entsprechenden von Juristen geprüften Ausschreibungsunterlagen stellt das Bundesministeriums für Umwelt, Umwelt und Reaktorsicherheit zur Verfügung. Bei der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt der allgemeine Nutzen für die Umwelt darin, dass bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien eine geringere Menge an klimaschädlichen CO2-Emissionen entsteht als bei der Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern. Dieser Umweltnutzen wird mengenmäßig aber nicht bei jeder Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in gleicher Höhe erzielt. Die Höhe der durch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Vergleich zur Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern vermiedenen Menge an CO2-Emissionen hängt konkret von der jeweils eingesetzten erneuerbaren Energie und der Art des Stromerzeugungsprozesses ab. Die im Vergleich zur Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern vermiedene Menge an CO2-Emissionen kann nach Angabe des Umweltministeriums für jede aus erneuerbaren Energien erzeugte Kilowattstunde elektrische Arbeit individuell und wissenschaftlich fundiert ermittelt werden. (GEMIS-Modell) Außerdem hängt der konkrete Umweltnutzen der Lieferung von Ökostrom von dem Inbetriebnahmezeitpunkt der jeweiligen Stromerzeugungsanlage ab. Die Nachfrage nach der Lieferung von Ökostrom durch öffentliche Auftraggeber führt in der Gesamtbilanz der CO2-Emissionen dann direkt zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen, wenn infolge der Ausschreibung und Vergabe der Lieferung von Ökostrom die Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern dauerhaft verdrängt und der Zubau von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien angeregt wird. Ein derartiger Marktimpuls kann z. B. durch die gezielte Nachfrage von Ökostrom aus neuen bzw. neueren Anlagen ausgelöst werden, da potenzielle Bieter diesen Strom dann systematisch auf dem Markt nachfragen müssten, um an einer entsprechenden Ausschreibung teilnehmen zu können. Dieser Marktimpuls ist umso größer, je näher der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage am Zeitpunkt des Lieferbeginns von Ökostrom liegt. Deshalb ist bei der Anrechung der jeweils angebotenen Lieferung von Ökostrom für die Erfüllung der vom öffentlichen Auftraggeber vorgegebenen Mindesthöhe der verminderten CO2-Emissionen das Alter der Stromerzeugungsanlagen zu berücksichtigen. Für die Berechnung der CO2 – Minderung hat das Umweltministerium ein Staffelmodell entwickelt, bei dem zwischen „Neuanlagen“, „neueren Bestandsanlagen“ und „älteren Bestandsanlagen“ unterschieden wird. Ende von MEHR Aus beiden Kriterien, der Art der erneuerbaren Energie und das Alter der Erzeugungsanlagen lässt sich ein CO2 – Reduktionsziel ermitteln. (Beispielrechnungen in der Broschüre: „Beschaffung von Ökostrom - Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren“ siehe: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/oekostrombroschuere.pdf ) Für die Kreistagsfraktion Stephan Roth - Oberlies Was aus dem Antrag wurde: In der Kreisausschusssitzung vom 15.6. 09 stand der Antrag alternativ zum Antrag der Verwaltung, die eine Ausschreibung nach einer Vorlage des Bayerischen Städte- und Gemeindetages befürwortete, zur Abstimmung. In der Abstimmung stimmten dann außer unserem Vertreter auch FDP und SPD für unseren Antrag. Die Mehrheit aus CSU und Freien Wählern entschied sich jedoch für die Verwaltungsvorlage. Begründung: Beim Ausschreibungsverfahren nach der Vorlage des Bayerischen Städte- und Gemeindetages ist sichergestellt, dass es juristisch hieb - und stichfest ist und es ist mit günstigern Preisen zu rechnen. „Außerdem tut der Landkreis eh schon viel für die Umwelt.“ Unser Kommentar: Leider wurde hier eine große Chance vergeben, durch gezielte Beschaffung weniger CO2 und Atommüll zu produzieren! Stellungnahme zur Realschule GroßostheimAusschüsseSonstiges |